| Der praktische Unterricht ist auf die theoretische Ausbildung zu beziehen und inhaltlich mit dieser zu verzahnen. Der praktische Unterricht besteht aus einer Grundausbildung und besonderen Ausbildungsfahrten. |
| Führerscheinklasse | besondere Ausbildungsfahrten | Anzahl |
| A, A1, B | Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 |
| Schulung auf Autobahnen | 4 | |
| Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |
| S | Nur Grundausbildung (wie Klasse M) Funkausbildung |
| Eine Mindestzahl von Fahrstunden für die Grundausbildung ist anders als bei den besonderen Ausbildungsfahrten nicht vorgeschrieben. |
