| A direkt |
Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS) |
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| A |
Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW (34 PS)) nach 2-jähriger Fahr-Praxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt |
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| A1 |
Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW |
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| M |
Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h) |
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| B |
Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis |
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| BE |
Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter die Klasse fällt |
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| L |
Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen Bis 32 km/h, auch mit Anhänger |
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| S |
Berechtigt zum Führen von dreirädrigen Leichtkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen:
- mit bbH von höchstens 45 km/h
- Hubraum nicht mehr als 50 ccm im Falle von Fremdzündungsmotoren
- maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf die Leermasse nicht mehr als 350 kg betragen.
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