Die Klassenübersicht
A direkt Direkteinstieg ab 25 Jahre für Krafträder mit und ohne Beiwagen über 25 kW (34 PS)  
A Krafträder mit und ohne Beiwagen (zunächst nur für Krafträder bis max. 25 kW (34 PS)) nach 2-jähriger Fahr-Praxis ohne weitere Ausbildung und Prüfung unbegrenzt  
A1 Leichtkrafträder max. 125 ccm, max. 11 kW  
M Moped, Mokick (max. 50 ccm und max. 45 km/h)  
B Kraftwagen bis 3,5 t und Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse und Anhänger mit einem definierten Gewichtsverhältnis  
BE Kombination aus Fahrzeugklasse B und einem Anhänger, der nicht unter die Klasse fällt  
L Zugmaschinen und selbstfahrende Arbeitsmaschinen Bis 32 km/h, auch mit Anhänger  
S Berechtigt zum Führen von dreirädrigen Leichtkrafträdern und vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen:
- mit bbH von höchstens 45 km/h
- Hubraum nicht mehr als 50 ccm im Falle von   Fremdzündungsmotoren
- maximale Nutzleistung nicht mehr als 4 kW
- Bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen darf   die Leermasse nicht mehr als 350 kg   betragen.
 

Mitglied im Landesverband
Sächsischer Fahrlehrer e.V.