Mofa Ausbildung
  • Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Wer vor dem 01.04.1980 das 15 Lebensjahr vollendet hat, benötigt als Mofa-Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung
  • Der Antragsteller muss eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen und in einer theoretischen Prüfung eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben

Theoretische Ausbildung

  • Ausbildung in Lerngruppen von höchstens 20 Teilnehmern
  • Dauer mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ziel des Kurses ist es ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen. Die theoretische Ausbildung soll beim Kursteilnehmer zu

  • sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen führen,
  • verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr fördern und
  • das Entstehen verkehrsgefährdender Verhaltensweise verhindern.

Praktische Ausbildung

Dauer der praktischen Ausbildung:

  • mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln, und
  • mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten, wenn die Bewerber in einer Gruppe ausgebildet werden

Mindestens folgende Fahrzeugsbeherrschungsübungen sind durchzuführen:

  • Handhabung des Mofas
  • Anfahren und Halten
  • Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen
Mitglied im Landesverband
Sächsischer Fahrlehrer e.V.