- Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre alt sein.
- Wer vor dem 01.04.1980 das 15 Lebensjahr vollendet hat, benötigt als Mofa-Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung
- Der Antragsteller muss eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen und in einer theoretischen Prüfung eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben
Theoretische Ausbildung
- Ausbildung in Lerngruppen von höchstens 20 Teilnehmern
- Dauer mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten
Ziel des Kurses ist es ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen. Die theoretische Ausbildung soll beim Kursteilnehmer zu
- sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen führen,
- verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr fördern und
- das Entstehen verkehrsgefährdender Verhaltensweise verhindern.
Praktische Ausbildung
Dauer der praktischen Ausbildung:
- mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln, und
- mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten, wenn die Bewerber in einer Gruppe ausgebildet werden
Mindestens folgende Fahrzeugsbeherrschungsübungen sind durchzuführen:
- Handhabung des Mofas
- Anfahren und Halten
- Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
- Fahren eines Kreises
- Wenden
- Abbremsen
- Ausweichen
