Die Klasse AM wird automatisch in höheren Führerscheinklassen
(z. B. B) mit eingeschlossen.
Klassenübersicht
Hier siehst du, welche Führerscheinklassen du bei uns erwerben kannst.

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Führerscheinklasse AM
Erlaubt:
Zweirädrige Kleinkrafträder (Roller, Mopeds) mit:
- Max. Geschwindigkeit: 45 km/h
- Hubraum: Max. 50 ccm (bei Verbrennungsmotoren)
- Leistung: Max. 4 kW (bei Elektromotoren)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit den gleichen Leistungs- und Geschwindigkeitsgrenzen
Leichte vierrädrige Fahrzeuge (sogenannte „Leichtkraftfahrzeuge“), z. B. kleine Quads oder Microcars:
- Leergewicht: Max. 425 kg
- Leistung: Max. 6 kW
- Geschwindigkeit: Max. 45 km/h
Mindestalter:
15 Jahre (nur innerhalb Deutschlands)
Führerscheinklasse A1
Erlaubt:
Leichtkrafträder (Zweiräder):
- Hubraum: Max. 125 ccm
- Leistung: Max. 11 kW (15 PS)
- Leistungsgewicht: Max. 0,1 kW/kg
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
- Leistung: Max. 15 kW
Besonderheiten:
- Mit zusätzlichem Praxistraining können Inhaber des PKW-
Führerscheins B die Berechtigung für 125 ccm (Schlüsselzahl B196)
erwerben (ohne A1-Prüfung, jedoch nur national gültig). - Direkte Einbindung in die Klasse A2 nach Ablauf der zweijährigen
Probezeit, sofern aufgestockt wird.
Mindestalter:
16 Jahre
Die Klasse A1 ist auch in höheren Führerscheinklassen (z. B. A2, A) enthalten.
Führerscheinklasse A2
Erlaubt:
Motorräder:
- Leistung: Max. 35 kW (48 PS)
- Leistungsgewicht: Max. 0,2 kW/kg
- Umbau von leistungsstärkeren Motorrädern möglich, jedoch nur,
wenn die Originalleistung max. 70 kW (96 PS) beträgt
Besonderheiten:
- Upgrade auf Klasse A: Nach 2 Jahren Besitz der Klasse A2 ist ein
Aufstieg in die Klasse A durch eine praktische Prüfung möglich.
Mindestalter:
18 Jahre
Die Klasse AM wird automatisch in höheren Führerscheinklassen
(z. B. B) mit eingeschlossen.
Führerscheinklasse A
Erlaubt:
Motorräder:
- Unbegrenzte Leistung: Keine Hubraum-, Leistungs- oder
Leistungsgewichtsbeschränkungen
Dreirädrige Kraftfahrzeuge:
Leistung: Mehr als 15 kW
Die Klasse A ist die höchste Motorradklasse und umfasst alle niedrigeren Motorradklassen
(AM, A1, A2).
Besonderheiten:
- Direkte Erteilung ab 24 Jahren (Direkteinstieg)
- Stufenweiser Zugang: Nach mindestens 2 Jahren Besitz der Klasse
A2 kann durch eine praktische Prüfung auf die Klasse A erweitert
werden (Mindestalter dann 20 Jahre)
Mindestalter:
Direkteinstieg: 24 Jahre
Stufenweiser Zugang: 20 Jahre (nach 2 Jahren A2)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge: 21 Jahre
Führerscheinklasse B
Erlaubt:
Kraftfahrzeuge:
- Maximalgewicht: Bis 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse (zGm)
- Anzahl Sitzplätze: Maximal 8 zusätzlich zum Fahrersitz
Anhänger:
- Anhänger mit zGm bis 750 kg
- Anhänger über 750 kg zGm, sofern die Gesamtmasse von
Fahrzeug und Anhänger 3,5 Tonnen nicht überschreitet
Besonderheiten:
- Schließt die Klassen AM und L (z. B. Kleinkrafträder und leichte
landwirtschaftliche Fahrzeuge) automatisch ein
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)
Führerscheinklasse BE
Erlaubt:
Kraftfahrzeuge:
- Fahrzeuge der Klasse B (bis 3,5 Tonnen zGm)
Anhänger:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) bis 3,5 Tonnen
Die Kombination aus Fahrzeug (Klasse B) und Anhänger darf somit bis zu 7 Tonnen betragen.
Besonderheiten:
- Ist erforderlich, wenn die Anforderungen der Klasse B
(z. B. maximal 750 kg Anhänger) überschritten werden - Theorieprüfung ist nicht erforderlich, nur eine praktische Prüfung
muss absolviert werden
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)
Führerscheinklasse B96
Erlaubt:
Kraftfahrzeuge:
- Fahrzeuge der Klasse B (bis 3,5 Tonnen zGm)
Anhänger:
- Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse (zGm) von über 750 kg
Gesamtmasse des Gespanns (Fahrzeug + Anhänger):
Bis zu 4,25 Tonnen zGm.
Besonderheiten:
- Kein eigener Führerschein, sondern eine Erweiterung der Klasse B
- Erfordert keine Prüfung, sondern nur eine spezielle Fahrschulung
(Theorie- und Praxisunterricht) - Häufig für Wohnwagen oder größere Anhänger verwendet
Mindestalter:
18 Jahre (17 Jahre beim Begleiteten Fahren ab 17)
B96 ist ideal für Fahrer, die mehr Flexibilität mit Gespannen benötigen, jedoch keine volle BE-Berechtigung brauchen.
Ablauf der Theorieausbildung
Die theoretische Ausbildung findet in der Woche statt in der Regel von 17:00 Uhr bis 20:00 Uhr in Bautzen statt. Der Umfang des allgemeinen Teils (Grundstoff) beträgt mind. 12 Doppelstunden.
Besitzt der Fahrschüler bereits eine Fahrerlaubnis, so beträgt der Unterricht mind. 6 Doppelstunden.
Führerscheinklasse | Zusatzstoff |
AM | 2 Doppelstunden |
A1, A2, A | 4 Doppelstunden ( bei direktem Erwerb ) |
B | 2 Doppelstunden |

Ablauf der Praxisausbildung
Die praktische Ausbildung besteht aus Grundfahrstunden und besonderen Ausbildungsfahrten
Grundausbildung:
- Kennenlernen des Fahrzeuges
- Parken
- Rückwärtsfahren um die Ecke
- Umkehren
- Gefahrbremsung
- und natürlich das Fahren im öffentlichen Verkehrsraum
Führerscheinklasse | besondere Ausbildungsfahrten | Anzahl |
A, A1, A2, B | Schulung auf Bundes- oder Landstraße | 5 |
(nur bei Ersterwerb) | Schulung auf Autobahnen | 4 |
Schulung bei Dämmerung oder Dunkelheit | 3 | |

Seminare
Aufbauseminar für Fahranfänger
Bei Fahranfängern sollen Eignungsmängel möglichst früh und schnell erkannt und behoben werden. Deshalb bekommst Du schon nach einer schwerwiegenden oder zwei weniger schwerwiegenden Zuwiderhandlungen die verbindliche Anordnung zur Teilnahme an einem Aufbauseminar.
Wenn Du Fragen dazu hast, helfen wir Dir natürlich gern weiter.
Auffrischungsstunden für Führerscheinbesitzer
Du hast Deinen Führerschein, bist aber schon lange nicht mehr gefahren und fühlst Dich unsicher im Straßenverkehr? Kein Problem – unsere Fahrlehrer stehen Dir mit Rat und Tat zur Seite.
Auch wenn Du bisher nur ein Automatikfahrzeug gewohnt bist und auf ein Auto mit Schaltgetriebe umsteigen willst, unterstützen wir Dich gern bei der Umstellung.
Wenn Du Fragen hast, ruf uns einfach an oder komm direkt in der Fahrschule vorbei.
