Don't worry .... Drive Happy



mofaVorraussetzungen:

  • Mofa-Fahrer müssen mindestens 15 Jahre, bei Mitnahme eines Kindes unter 7 Jahren mindestens 16 Jahre alt sein.
  • Wer vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, benötigt als Mofa-Fahrer weder einen Führerschein noch eine Mofa-Prüfbescheinigung
  • Der Antragsteller muss eine Ausbildungsbescheinigung vorlegen und in einer theoretischen Prüfung eine Mofa-Prüfbescheinigung erwerben.

 

Theoretische Ausbildung:

  • Ausbildung in Lerngruppen von höchstens 20 Teilnehmern
  • Dauer mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ziel des Kurses ist es ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen.

 

Praktische Ausbildung:

Dauer der praktischen Aussbildung:

  • mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln, und
  • mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten, wenn die Bewerber in einer Gruppe ausgebildet werden
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Mitglied im Landesverband

Sächsischer Fahrlehrer e.V.
Fahrschule "Am Reichenturm", Kornmarkt 34, 02625 Bautzen  Telefon: +49 (3591) 45071E-Mail:  info@fs-reichenturm.de
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